Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow hat die Kritik der Rundfunkkommission, der Senderverbund unternehme in Sachen Transparenz, Compliance und Stärkung der Aufsichtsgremien nicht die notwendigen Schritte, zurückgewiesen. Die Senderchefs der ARD hätten bereits umfangreiche Reformen eingeleitet und trieben diese zügig voran, hieß es bei der ARD auf Anfrage der F.A.Z. „Wir haben in den vergangenen vier Monaten in der ARD gründlich aufgeklärt und aufgeräumt“, sagte Buhrow. „Wir vereinheitlichen die Compliance-Standards ARD-weit auf dem hohen IDW-Prüfungsstandard, erarbeiten bis April erste Konzepte für noch mehr Kooperationen in Programm, Verwaltung und Produktion und schaffen maximale Transparenz.

Michael Hanfeld

verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

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Das alles haben wir im Sommer angekündigt und im November konkret beschlossen – und der Rundfunkkommission jeweils unmittelbar danach schriftlich mitgeteilt. Wir reformieren die ARD also permanent und werden daran auch konsequent weiterarbeiten. Dazu sind wir auch in konstruktivem Austausch mit unserer Aufsicht.“

„Beachtliche Entscheidungen“ beim RBB

Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg, so die ARD, fänden unabhängige Untersuchungen statt, die neue Senderspitze habe „in den wenigen Wochen einige beachtliche und harte Entscheidungen getroffen“. Auch journalistisch seien „die Geschehnisse in diesem Jahr umfangreich aufgearbeitet und nach außen transparent abgebildet“ worden. Transparenzinformationen veröffentliche die ARD schon seit Jahren auf ard.de, ergänzend zu den Informationen auf den Websites der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Neben den Bezügen der Intendanten und Direktoren sollten dort im kommenden Jahr auch Regelungen zur Altersversorgung und die Gehaltsstruktur bei außertariflich Beschäftigten dargestellt werden.

Genau dies fordert die Rundfunkkommission und schreibt dies in einen Nachtrag des jüngsten Medienänderungsstaatsvertrags explizit hinein. Die Bundesländer verpflichten die öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Organisationsstruktur, einschließlich der Zusammensetzung der Gremien und ihrer Ausschüsse, Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen sowie sonstige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die jeweilige Rundfunkanstalt sind, künftig im Internet zu veröffentlichen. Informiert werden soll über die Bezüge der Intendanten und Direktoren, aber auch über Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, sonstige geldwerte Vorteile, Honorare für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Leistungen bei der Beendigung der Tätigkeit.

Ein Großteil solcher Informationen findet sich auf den Websites der Sender in der Tat schon heute, aber nicht alles, etwa Honorare für Nebentätigkeiten und „Ruhegelder“, wie sie insbesondere der Rundfunk Berlin-Brandenburg an ausgeschiedene Spitzenmitarbeiter zahlte und weiterhin zahlt. Dabei handelt es sich um zum Teil hohe Summen, die für die Zeit nach dem Ende eines Vertrages und vor dem Eintritt ins Pensionsalter gezahlt werden.