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Landgericht in Rostock (Symbolbild)

Foto: Roland Hartig / IMAGO

Das Landgericht Rostock hat einer Frau fast 8600 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil sie von einem Hund gebissen worden ist.

Laut Gericht  hatte der Halter eines Schäferhundmischlings die Leine kurz an seine Freundin weitergereicht, um sich eine Zigarette zu drehen. Als der 50 Kilogramm schwere Hund einen winzigen Yorkshire Terrier erblickt habe, habe er sich losgerissen. Die Freundin sei »völlig überrascht« gewesen.

Der Schäferhundmischling sei auf den Terrier zugerannt. Dessen Halterin sah sich nach Gerichtsangaben gezwungen, zwischen beide Hunde zu treten, den Terrier auf den Arm zu nehmen und den größeren Hund abzudrängen. Dabei sei sie in einen Finger gebissen worden und habe eine blutende Wunde davongetragen. Unklar sei geblieben, welcher Hund zugebissen habe.

Das, so entschied das Gericht, sei unerheblich. Selbst wenn der Terrier zugebissen haben sollte: Auch ein solches »schreckhaftes Verhalten« eines kleineren, sich eines Angriffs ausgesetzten Tieres, sei dem Veranlasser als »tiertypisches Verhalten« zuzurechnen.

Die Frau wechselte den Job

Die Verletzung der Frau hatte demnach erhebliche Langzeitfolgen. Sie sei teilweise arbeitsunfähig geworden und habe ihren Job wechseln müssen. Nun werde sie schlechter bezahlt. Sie leide unter Dauerschmerzen und sei bei der Hausarbeit eingeschränkt.

Der Halter des Schäferhundmischlings soll ihr nun etwa 8600 Euro Schadensersatz zahlen und haftet auch für mögliche weitere Schäden, die in der Zukunft noch durch den Hundebiss entstehen könnten. Zu 30 Prozent hafte allerdings die Halterin des Terriers selbst: Ihr Hund sei nicht angeleint gewesen und sie habe durch ihr Eingreifen selbst teilweise zu dem Schaden beigetragen.

Die Freundin des Halters hingegen trifft in den Augen des Gerichts keine Schuld: Sie habe den Mischling nur kurz und aus reiner Gefälligkeit an der Leine gehalten – und nicht im Rahmen eines »Aufsichtsvertrages«.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, beide Parteien können dagegen vorgehen.

jpz/AFP