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Die Urlaubsrückreise steht an und dann das: Der Corona-Test, den man kurz vor Abflug gemacht hat, ist positiv. Jetzt muss man noch vor Ort in Quarantäne. Meist kommen Urlauber in einem Hotel mit abgetrenntem Quarantänebereich unter. Sich infiziert zu haben ist an sich schon keine gute Nachricht, aber wer zahlt die Kosten für die zusätzlichen Nächte?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jedenfalls nicht. Unterbringungskosten einer unplanmäßigen Hotelquarantäne könnten nicht auf Basis der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) abrechnet werden, sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Sie könnten auch nicht über den Weg der Kostenerstattung bei der zuständigen Krankenkasse geltend gemacht werden.

Beispielsweise mit Blick auf Mallorca gilt: Weil ein Hotel, in dem die Quarantäne nach einem positiven Test vor Abreise in der Regel stattfindet, kein Leistungserbringer des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems ist, müssen Reisende die Kosten für die Übernachtungen selbst zahlen – sofern der Reiseveranstalter oder das Hotel nicht anderweitig dafür aufkommen.

Am Flughafen Mailand-Malpensa wartet eine Mitarbeiterin auf Passagiere. Sie dürfen nur mit negativem Testergebnis an Bord

Quelle: AFP/PIERO CRUCIATTI

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Der Deutsche Reiseverband (DRV) erklärt: Bei einem positiven Test gelten die jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen des Reiselandes. Und in der Regel tragen Reisende demnach die entstehenden Kosten selbst.

Versicherung zahlt nicht die Quarantäne im Hotel

Sollten Versicherte während der Quarantäne jedoch behandlungsbedürftig werden, können sie laut GKV-Spitzenverband Leistungen auf Basis der EHIC erhalten. Dazu müsse der behandelnde Arzt jedoch zum öffentlichen Gesundheitssystem gehören und die Behandlung medizinisch notwendig sein. Unterbringungskosten könnten aber auch dann nur abgerechnet werden, wenn das Hotel über die Ausstattung verfügt, die für einen stationären Aufenthalt notwendig ist und als Leistungserbringer des Gesundheitssystems qualifiziert ist.

Wer Urlaub in einem EU-Land macht, kann sich über die EHIC die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen nach einer unerwartet auftretenden Erkrankung grundsätzlich zurückholen. Welche Leistungen darunter fallen, regelt das Recht des Reiselandes – in manchen Fällen ist das deutlich weniger als in Deutschland. Urlauber bleiben dann ebenfalls auf Teilen ihrer Kosten sitzen.

Verbraucherschützer raten daher bei jeder Auslandsreise zu einer Auslandsreisekrankenversicherung. Deren Leistungen gehen über jene der gesetzlichen Krankenkasse hinaus – die Versicherung greift jedoch nicht, wenn bereits eine Reisewarnung vorliegt. Und auch hier gilt wieder: Übernommen werden Behandlungskosten, die Kosten einer Quarantäneunterbringung im Hotel sind nicht versichert.

Reisen mit bestimmtem Zertifikat bald wieder möglich

Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Reisen in Europa bald schon problemlos möglich sein. Man benötigt dafür nur das sogenannte digitale grüne Zertifikat. Das zeigt an, ob man mindestens eine von drei Vorgaben erfüllt.

Quelle: WELT/ Lea Freist