Auf Umwegen versucht Karl Lauterbach seit Tagen, das von ihm selbst in einem Akt der Selbstverleugnung gepriesene Infektionsschutzgesetz zu unterlaufen. Anders als der FDP-Justizminister, dessen ausgeprägt liberale Handschrift das Gesetz trägt, interpretiert der Gesundheitsminister die „Hotspot“-Regelung nicht im Sinne des Erfinders Buschmann. Angesichts von Rekord-Corona-Zahlen, wieder mehr Intensivpatienten, einem hohen Krankenstand beim Klinikpersonal, bei der Polizei und in Verkehrsbetrieben rät SPD-Mann Lauterbach den Ländern, sich als Ganzes zum Hotspot zu erklären und nicht nur bestimmte Regionen, Städte oder Landkreise. Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg haben diesen Weg schon gewählt. Doch ob Maskenpflicht und 2-G-/3-G-Regeln über das Ende der Übergangsfrist am 2. April hinaus pauschal für ganze Bundesländer beschlossen werden können, ist nicht nur aus Sicht der FDP fragwürdig.

Thomas Holl

Redakteur in der Politik.

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Auch deshalb dringen die Länder im Bundestag auf eine Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes bei den Hotspot-Kriterien, die ihnen das gerichtsfest ermöglicht. Doch Lauterbach hat deutlich gemacht, dass die schon mit der Impfpflicht überforderte Ampelkoalition sich diesem Wunsch nicht beugt. Gebeugt hat er sich Justizminister Buschmann, der nationale Corona-Regeln rechtlich für untragbar hält.