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Essen/Waldkraiburg (dpa) - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat am Mittwoch in Niedersachsen und Bayern zum Auftakt einer Aktionswoche zu Warnstreiks in der Fleischindustrie aufgerufen. Nach Angaben der Gewerkschaft waren ab 4.00 Uhr Schlachthöfe von Danish Crown in Essen im Landkreis Cloppenburg und Vion in Waldkraiburg (Landkreis Mühldorf am Inn) betroffen. In Bayern haben sich nach Angaben eines Sprechers rund 100 Mitarbeiter beteiligt und die Arbeit in der Zerlegung des Schlachthofes zum Erliegen gebracht. In Niedersachsen dagegen ist nach Angaben der Gewerkschaft ein Streik verhindert worden.

Geschäftsführung, Vorarbeiter und Vertreter der Personalabteilung positionierten sich nach Schilderung der NGG vor dem Werkstor und winkten eintreffende Arbeiter durch. So sei ein Arbeitskampf verhindert worden. «Es wird mit harten Bandagen gekämpft», so ein NGG-Sprecher.

Hintergrund sind unterbrochene Gespräche mit den Arbeitgebern über flächendeckende Tarifvereinbarungen in der Branche. Ende März waren die Gespräche für rund 160 000 Beschäftigte ohne neuen Gesprächstermin vorerst gestoppt worden. Während die Gewerkschaft einen dreistufigen Mindestlohntarifvertrag mit einem Einstieg bei 12,50 Euro je Stunde fordert, hatten die Arbeitgeber in der dritten Verhandlungsrunde ab sofort 10,50 Euro angeboten und eine stufenweise Erhöhung bis zum 1. Dezember 2023 auf 12 Euro. In einem weiteren Tarifvertrag sollen nach Angaben der Gewerkschaft die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub geregelt werden.

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«Die Leute sind stinksauer über die Blockade der Arbeitgeber. Mit unseren Aktionen und Streiks werden sie ein eindeutiges Signal senden: Die Zeit von Ausbeutung und Niedriglöhnen in der Fleischbranche ist jetzt vorbei», sagte Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG, der Deutschen Presse-Agentur.

Die Bundesregierung untersagte nach zahlreichen Corona-Infektionen in der Branche zum 1. Januar 2021 den Einsatz von Werkarbeitern im Kerngeschäft der Schlachthöfe. Seit dem 1. April gilt auch mit Einschränkungen ein Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern.

© dpa-infocom, dpa:210414-99-204440/2

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Mitteilung NGG von Ende März

Mitteilung Arbeitgeber vom 29. März 2021