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Hofheim/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Gewerkschaft GEW fordert, die Corona-Testpflicht auf Kita-Kinder auszuweiten. Das sei wegen der Corona-Entwicklung sowohl im Sinne des Gesundheitsschutzes der Kinder und deren Eltern als auch der Beschäftigten, sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Birgit Koch, am Mittwoch in Frankfurt. Die Tests sollten zweimal die Woche und kindgerechte erfolgen. Es zeichne sich ab, dass Gurgel-, Spuck- und Lolly-Tests dafür geeignet seien.

Die Tests sollten zu Hause von den Eltern durchgeführt werden, sagte Koch. Ein negatives Testergebnis könne dann schriftlich bestätigt und dem Kitapersonal vorgelegt werden. Keinesfalls sollten die Kitabeschäftigten selbst die Tests durchführen. Die Erzieherinnen arbeiteten schon lange am Limit.

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hat die Testpflicht für die Schulen in Hessen für nach den Osterferien ab kommendem Montag (19. April) angeordnet. Zweimal pro Woche sollen sich Lehrer und Schüler testen lassen. Auch in den Kitas werde es weiterhin ein regelmäßiges Testangebot für die Erzieherinnen geben, hatte der Minister angekündigt. Die kleinen Kinder sollten aber von Testungen weiter ausgenommen werden.

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Der Landrat Main-Taunus-Kreises, Michael Cyriax (CDU), appelliert an das Land, die Entscheidung über die Testpflicht zu erweitern und auf medizinisch geschultes Personal für mehr Sicherheit bei den Testergebnissen zu setzen. Land und Bund sollten klarstellen, dass an Schulen auch Testungen durch medizinisch geschultes Personal möglich seien und finanziert würden. In dem Kreis hatte ein Pilotversuch mit Corona-Schnelltests an vier Schulen stattgefunden.

Der Kultusminister hatte festgelegt, dass Schüler und Lehrer für den Testnachweis zwischen zwei Varianten wählen können: Dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Selbsttest, der den Schulen vom Land zur Verfügung gestellt wird. Akzeptiert werden auch Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Alle Schüler, die keinen Test vorweisen können oder diesen nicht in der Schule machen, müssen zu Hause im Distanzunterricht lernen.

Der Philologenverband begrüßte die Entscheidung von Lorz, an den Abiturprüfungen wie geplant festzuhalten. Auch sei das nun verpflichtende Testen im Vorfeld einer Teilnahme am Präsenzunterricht von allen Schülern in jedem Fall sinnvoll. Die Schnelltests sollten die Abiturprüflinge aber nicht gleichzeitig von der Maskenpflicht in den schulischen Räumen entbinden. Das Risiko, dass unerkannt infektiöse Schüler ohne Maske im Prüfungsraum sitzen, sei zu groß.

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Nach Angaben des Ministers sollen alle Schüler vor jeder Abiturprüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests erhalten. Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an der Prüfung teilnehmen. Sie müssten dann jedoch eine medizinische Maske tragen.

© dpa-infocom, dpa:210414-99-201999/2