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Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Angler künftig grundsätzlich auch mit kleinen Elektromotorbooten zum Fischfang auf die Seen im Land fahren. Bislang durften sie auf nicht schiffbaren Gewässern nur mit Ausnahmegenehmigungen Motorboote nutzen, ansonsten nur Ruderboote. Der Landtag beschloss am Mittwoch eine Änderung des Landeswassergesetzes, mit dem die Notwendigkeit von Einzelzulassungen aufgehoben wurde. Die Landkreise hatten davon in sehr unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht. Mecklenburg-Vorpommern passte seine Gesetzgebung mit der Änderung auch an die der Nachbarländer Brandenburg und Schleswig-Holstein an. Dort gelten ähnliche Bestimmungen schon seit 2019.

Von der Gesetzesänderung profitieren neben den Anglern, deren Landesverband im Nordosten etwa 100 000 Mitglieder zählt, auch Eigner von Bootsstegen. Die Motorleistung darf ein Kilowatt nicht übersteigen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf sechs Kilometer pro Stunde begrenzt. Umweltschützer sehen die Zulassung von Motorbooten kritisch. Sie befürchten zusätzliche Wasseraufwirbelungen und Störungen der Tierwelt.

© dpa-infocom, dpa:210414-99-203109/2

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Wassergesetz