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Die FDP hat Anfang der Woche den Wählern präsentiert, welche politischen Ziele sie in den kommenden vier Jahren verfolgt. Im Entwurf für ihr Bundestagswahlprogramm wirbt die Partei auch mit einer Reihe migrationspolitischer Pläne um Stimmen.

Kurz zusammengefasst stehen die Liberalen für einen Ausbau der legalen Zuwanderung nicht europäischer Arbeitskräfte und Flüchtlinge samt schnellem Einbürgerungsangebot. Andererseits will die FDP unerlaubte Einreisen durch Sozialleistungskürzungen unattraktiver machen.

Wie sich das europäische Asylsystem ändern soll

Die Liberalen streben eine Reform des EU-Asylsystems inklusive verbindlicher Verteilung aller Schutzsuchenden mit Anerkennungschance auf alle Mitgliedstaaten an. Sollte eine solche Einigung auf EU-Ebene „in absehbarer Zeit“ nicht kommen – eine Zustimmung zur verbindlichen Verteilung ist sehr unwahrscheinlich – „sollte Deutschland mit gleichgesinnten Staaten vorangehen“. Jene Länder, die sich an dieser „Koalition der Willigen“ nicht beteiligen, sollen mit Kürzungen der Zuwendungen aus dem EU-Haushalt rechnen.

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Laut dem Programmentwurf soll jeder EU-Staat acht Jahre für ihm zugeteilte Schutzsuchende „fest“ zuständig bleiben. Wer dann doch weiterreist und in einem anderen Staat noch einmal Asyl beantragt, wie es heute monatlich einige Tausend in der Bundesrepublik tun, soll kaum noch Sozialleistungen erhalten.

„Hilfsleistungen soll der Schutzsuchende in der Regel nur im zuständigen EU-Staat erhalten“, fordert die FDP. Dabei müsse gewährleistet sein, dass diese Hilfeleistungen in allen Mitgliedstaaten „einem europäischen Mindestniveau“ entsprechen. Die oft prekäre Versorgung in Ländern wie Griechenland oder Bulgarien ist bis heute einer der Gründe für die chronisch niedrige Zahl der Überstellungen.

Im Gegenzug für die Reduzierung der sogenannten Sekundärmigration sollen nach dem Willen der FDP künftig auch Asylanträge „im Ausland in den europäischen Botschaften gestellt werden können“, um Flüchtlinge auf legalem und ungefährlichem Wege einzufliegen.

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Bei der Asylzuwanderung wollen die Freidemokraten strenger zwischen politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen unterscheiden. Letztere sollen ohne langes Asylverfahren unkompliziert einen humanitären Schutztitel erhalten und „nach Beendigung des Krieges in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren“, anders als politisch Verfolgte.

Auch heute werden Schutztitel nur auf Zeit, meist für drei Jahre vergeben, allerdings wurden die Rechtsansprüche auf einen dauerhaften Aufenthalt mehrmals ausgeweitet, sodass aus dem temporären Schutz meist eine dauerhafte Einwanderung resultiert. Die Einwanderungsmöglichkeiten von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten will die FDP ausbauen, so sollen Fachkräfte ohne konkretes Arbeitsplatzangebot leichter zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen können.

Deutscher Pass „unabhängig vom Einwanderungsweg“

Bei der Vergabe deutscher Pässe peilt die FDP eine Beschleunigung an. „Wir fordern für Einwanderer zudem einen vereinfachten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit nach insgesamt vier Jahren.“

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Der „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit soll unabhängig vom Einwanderungsweg möglich sein“, wenn Sprachkenntnisse, Straffreiheit sowie die vollständige Deckung des Lebensunterhaltes der Familie nachgewiesen werden und ein Einbürgerungstest samt Bekenntnis zum Grundgesetz absolviert ist.

Mit der großen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 wurde die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von 15 Jahren auf in der Regel acht Jahre deutlich verkürzt. Voraussetzungen sind abgesehen von Ausnahmeregelungen Deutschkenntnisse, Straffreiheit, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und überwiegende Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Diese Frist für einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre. Als besondere Integrationsleistungen gelten etwa das Engagement in einer freiwilligen Feuerwehr oder in Vereinen der Flüchtlingshilfe.

Neben diesen Anspruchseinbürgerungen gibt es auch noch die Möglichkeit von Ermessenseinbürgerungen, die bereits ab drei Jahren Aufenthaltsdauer erteilt werden können, wenn ein „besonderes öffentliches Interesse“ vorliegt. Hierüber entscheiden dann die Mitarbeiter der Ausländerbehörden.

Diese Schnelleinbürgerungen betreffen beispielsweise Spitzensportler; zuletzt erregte aber auch der Fall eines Syrers Aufmerksamkeit, der bei der Bundestagswahl für die Grünen antreten wollte, was nur deutschen Staatsbürgern möglich ist. Er hatte versucht, eine Ermessenseinbürgerung zu erhalten. Über seinen Antrag ist noch nicht entschieden, er nahm aber inzwischen von der Kandidatur Abstand, weil er von Rechtsradikalen bedroht worden sei.

Die Grünen fordern, die aktuell gültige Frist für Anspruchseinbürgerungen zu senken. Allen Ausländern solle „nach fünf Jahren Aufenthalts in Deutschland ein Anspruch auf Einbürgerung zustehen; anerkannten Flüchtlingen nach drei Jahren“, heißt es in einem Positionspapier der Bundestagsfraktion aus dem vergangenen Jahr.

Die Linkspartei will ebenfalls in der Regel nach fünf Jahren einen Anspruch ermöglichen. Die FDP unterbietet das nun mit ihrer Vier-Jahre-Forderung.

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Ebenso fordert die FDP, im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht „die Mehrstaatigkeit im Falle einer Einbürgerung grundsätzlich“ zuzulassen. Bisher will das Recht das Entstehen von Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermeiden und nur in Ausnahmefällen zulassen.

Diese Ausnahmen nahmen allerdings stets zu, mehr als die Hälfte behält inzwischen den alten Pass. Das liegt zum einen an den Ausnahmeregeln für EU-Bürger; 99 Prozent dieser Eingebürgerten behalten ihren Pass. Zum anderen spielen Herkunftsländer von Flüchtlingen eine wachsende Rolle, bei ihrer Einbürgerung verzichtet die Bundesrepublik auf das Ablegen der bisherigen Staatsangehörigkeit.