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Wetzlar (dpa/lhe) - Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in Deutschland hat der Lahn-Dill-Kreis eine Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Regionen erlassen. Die Aufstallungspflicht gelte sofort für Gebiete entlang der Lahn und Dill sowie am Aartalsee, heißt es in einer Mitteilung, die der Landkreis am Dienstag veröffentlicht hat. Halter sämtlicher Geflügelsorten, wie etwa Hühner, Fasane oder Enten und Gänse sind verpflichtet, die Tiere durch eine Aufstallung zu schützen. «Seen, ihre umlaufenden Gebiete sowie die Gebiete an fließendem Gewässer zählen zu den Risikoregionen, da hier das Aufkommen von Wildvögeln besonders hoch ist», heißt es zur Begründung.

Bei der Aufstallungspflicht handele es sich um «eine reine Vorsichtsmaßnahme». Auf diese Weise solle aber verhindert werden, dass die grassierende Geflügelpest durch Wildvögel in den Lahn-Dill-Kreis eingeschleppt wird.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie kann in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Für den Menschen gilt sie als ungefährlich. Mit dem Vogelzug steigt alljährlich das Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest. Auch in einigen anderen hessischen Landkreisen wurden in den vergangenen Wochen Vorkehrungen getroffen, um Tierbestände vor der Seuche zu schützen.

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© dpa-infocom, dpa:210413-99-187989/2

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis