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Dresden (dpa/sn) - Springt ein Hund einem Arbeitnehmer auf dessen Nachhauseweg vors Auto, dann zählt das als versicherter Wegeunfall. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss (Az.: S 5 U 232/20) entschieden.

Im konkreten Fall hatte der Kläger bei dem Unfall einen Schock erlitten und leidet laut Gutachten noch immer an den Folgen. Dazu kam, dass der Mann den Angaben zufolge von Freunden des Hundebesitzers bedrängt und angegriffen worden war. Er suchte Schutz in einer Tankstelle.

Die beklagte Berufsgenossenschaft verweigerte Leistungen, weil der Abzweig zur Tankstelle ein Verlassen des unmittelbaren Arbeitsweges darstelle. Das sah das Gericht anders. Der Gang zur Tankstelle habe in einem «inneren Zusammenhang» zum versicherten Heimweg gestanden, weil der Kläger von dort aus die Polizei anrufen wollte, um der Bedrohung zu entkommen und den Heimweg fortsetzen zu können.

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© dpa-infocom, dpa:210414-99-202910/2