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Schwerin (dpa/mv) - Die norddeutschen Länder wollen mit einer Änderung des NDR-Staatsvertrags für wichtige Reformen in der ARD-Anstalt sorgen. So sollen die Amtsperioden für Mitglieder in den Gremien auf zwei und für Intendanten auf drei begrenzt werden. Der Rundfunk- und Verwaltungsrat des NDR sollen dem Entwurf zufolge zu gleichen Teilen mit fachlich qualifizierten Männern und Frauen besetzt werden.

Sitzungen des Rundfunkrates finden demnach künftig öffentlich statt und können auch übertragen werden. «Mit dem neuen Staatsvertrag wird der NDR offener, transparenter und fit für die Zukunft», sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Mittwoch im Landtag in Schwerin. Sie brachte den Vertragsentwurf zur weiteren Beratung in das Parlament ein.

Die Änderungen werden erst dann wirksam, wenn die Parlamente aller vier beteiligten Bundesländer - Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern - zugestimmt haben. Laut Schwesig war die Überarbeitung des letztmals 2005 geänderten NDR-Staatsvertrags auch nötig, um neue medienrechtliche Vorschriften, wie den Medienstaatsvertrag vom November 2020, einzuarbeiten. Zudem werde die Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDR gestärkt. Feste freie Mitarbeiter hätten künftig die gleichen Personalvertretungsrechte wie Festangestellte.

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Als einziger Redner in der Debatte erneuerte der AfD-Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes die Kritik seiner Partei am Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie lieferten «in Teilen mehr Meinung als Fakten», sagte er. Schwesig hingegen würdigte die Arbeit des NDR. Die umfassende Berichterstattung sei wichtig für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und garantiere Teilhabe und Information aller.

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NDR-Staatsvertrag