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Bremen/Bremerhaven (dpa/lni) - Ein Bremerhavener Bürger hat sich in der Corona-Krise vor dem Verwaltungsgericht Bremen in Teilen erfolgreich gegen die Ausgangsbeschränkungen seiner Heimatstadt gewehrt. Das Verwaltungsgericht Bremen erklärte in dem am Samstag veröffentlichten Beschluss die Beschränkungen zum Teil für rechtswidrig. Der Beschluss betrifft aber nur den klagenden Bürger, der auch Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist. Die Entscheidung habe keine Auswirkung auf andere Bürger, stellte das Gericht fest. (Az.: 5 V 652/21)

Vor allem kritisierte die 5. Kammer den Zeitraum von 20 Tagen. Die Ausgangsbeschränkung war am 29. März angeordnet worden und soll am 18. April enden. Aus Sicht der Richter ist die angeordnete Dauer über den 12. April hinaus unverhältnismäßig. «Eine Geltungsdauer von ca. zwei Wochen dürfte hingegen insbesondere deshalb als erforderlich anzusehen sein, weil in diesem Zeitraum die Osterfeiertage fielen und zu erwarten war, dass nach den Osterfeiertagen erst mit Verspätung valide Daten vorliegen», hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

© dpa-infocom, dpa:210410-99-151388/2

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