Anzeige

Im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes geht es nicht nur darum, dass bei Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 viele Einzelhändler wieder schließen und Menschen nach 21 Uhr weitgehend von der Straße müssen. In dem Gesetzentwurf, der vom Bundestag noch verabschiedet werden muss, steht ganz am Ende auch noch eine Änderung des Sozialgesetzbuches: Ab Sonntag, den 18. April, gibt es weitere Kinderkrankentage für Eltern, die Zeit für die Betreuung ihres Nachwuchses brauchen.

Statt 20 Tagen stehen für dieses Jahr nun 30 Tage Kinderkrankengeld je Kind und Elternteil zur Verfügung. Alleinerziehende können 60 statt 40 Kinderkrankentage nutzen – egal, ob sie Voll- oder Teilzeit arbeiten. Der Gesamtanspruch pro Elternpaar und Alleinerziehenden erhöht sich unabhängig von der Kinderzahl von 90 auf 130 Tage. Durch die neuerliche Aufstockung haben alle Eltern, die gesetzlich versichert sind, nun dreimal mehr Tage pro Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist, zur Verfügung als im Vorjahr. Ihnen werden 90 Prozent des Nettogehalts ersetzt, höchstens 112,88 Euro pro Tag.

Die Tage können von Eltern weiterhin nicht nur genutzt werden, wenn das Kind krank ist, sondern ausdrücklich auch zur Betreuung, wenn also Schulen und Kitas geschlossen sind oder die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist. Das gilt auch für Eltern, die im Homeoffice arbeiten. Diese auf die Corona-Situation abgestimmten Punkte gelten schon seit den ersten Januartagen.

Anzeige

Umso überraschender ist, dass nur wenige Eltern das erweiterte Kinderkrankengeld bislang nutzen. Das zeigen Zahlen der DAK-Gesundheit, sie ist mit 5,6 Millionen Mitgliedern eine der größten Krankenkassen des Landes. Seit Jahresanfang wurden dort 68.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt, davon 42.000 pandemiebedingt.

Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres hatten Eltern insgesamt 61.000 Anträge auf Kinderkrankengeld eingereicht. Das waren zwar 7000 weniger als in diesem Jahr, doch damals war das Krankengeld auch noch nicht für die Betreuung des Nachwuchses gedacht, sondern nur für den Krankheitsfall. Zudem waren bis in den März 2020 hinein alle Kitas und Schulen normal geöffnet.

Zuletzt sank die Zahl der Anträge sogar. „In den vergangenen Wochen stellen wir eine sinkende Tendenz sowohl bei den Kinderkrankengeld-Anträgen bezogen auf Erkrankungsfälle als auch bei Kinderkrankengeld-Anträgen im Kontext pandemiebedingter Betreuungsfälle fest“, teilte DAK-Gesundheit mit.

Anzeige

Zurückzuführen sei dies auf saisonale Effekte, weniger Erkältungen und Grippe-Erkrankungen, im Falle der pandemiebedingten Regelung auf geöffnete Schulen und Kitas sowie die Ferienzeit in vielen Bundesländern. Doch rund lief der Alltag in vielen Familien auch in den vergangenen Wochen selten.

Dass das Instrument der Kinderkrankentage von vielen Eltern eher zurückhaltend genutzt und die Betreuung lieber anders organisiert wird, zeigt auch diese Statistik: In den ersten drei Monaten des Jahres haben rund 300 Mütter und Väter, die bei der DAK-Gesundheit versichert sind, ihr Kontingent ausgeschöpft. Das entspricht lediglich einem Anteil von 0,5 Prozent der Gesamtanträge.

An einem zu hohen bürokratischen Aufwand kann die geringe Inanspruchnahme kaum liegen. Bei vielen Krankenkassen ist nicht einmal mehr ein Nachweis der Kita oder der Schule notwendig, dass diese geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Leistung kann direkt bei der Krankenkasse beantragt werden – eine aktuelle Verdienstbescheinigung genügt. Um sicherzugehen, sollte ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse reichen.

Laut DAK-Gesundheit ist zudem auffällig, dass mehr als 30.000 Antragsteller weiblich sind. Mehr als zwei Drittel der Anträge werden somit von Müttern gestellt, weniger als ein Drittel von Vätern.