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Seit Ausbruch des Gaza-Krieges zwischen Israel und der Hamas greift die Huthi-Miliz immer wieder Schiffe an

Foto: Uncredited / dpa

Die Europäische Union wird die Huthi-Miliz – im Gegensatz zu den USA – vorerst nicht als Terrororganisation einstufen. Eine Gruppe sei bereits seit 2022 mit Sanktionen der EU und der Vereinten Nationen belegt, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Dienstes der EU.

Schon damals lautete eine Begründung, dass die Huthis Anschläge auf die Handelsschifffahrt im Roten Meer verübten. Die Regierung von US-Präsident Joe Biden hingegen hat die von Iran unterstützte Miliz an diesem Mittwoch wieder auf die Liste weltweit agierender Terroristen gesetzt und damit auch nationale Sanktionen ausgeweitet.

Einstufung als Terrormiliz hätte symbolischen Wert

In der EU hätte eine zusätzliche Einstufung der Huthis als Terrormiliz vor allem einen symbolischen Wert. Grundsätzlich ist der Schritt aber auch vergleichsweise schwierig umsetzbar. Grund ist, dass es für die Aufnahme auf die EU-Terrorliste zum Beispiel eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde bräuchte.

Für normale Sanktionen ist dies nicht notwendig. Die bereits geltenden Maßnahmen sehen konkret vor, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der Huthis in der EU eingefroren werden müssen. Zudem verbieten sie es, der Gruppe Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund der Sanktionen ist die Lage im Roten Meer. Seit Ausbruch des Gaza-Krieges zwischen Israel und der Hamas greifen dort Huthi-Kämpfer immer wieder Schiffe an. Große Reedereien meiden die Route zunehmend. Mit den Angriffen wollen die Huthis ein Ende der israelischen Angriffe im Gazastreifen erzwingen.

Zum Schutz der Schifffahrt im Roten Meer plant die EU derzeit auch einen Marineeinsatz in der Region. Die USA greifen mit Verbündeten seit einigen Tagen Huthi-Stellungen an. Der Miliz werden unter anderem Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur im Jemen vorgeworfen.

lph/dpa